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Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
Beschreibung
Für alle Veränderungen an einem Baudenkmal oder in seiner näheren Umgebung wird gemäß Paragraf 9 Denkmalschutzgesetz NRW eine denkmalrechtliche Erlaubnis norwendig und es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das Erlaubnisverfahren ist gebührenfrei.
Antragsformular und in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde weitere Unterlagen wie zum Beispiel Kostenvoranschläge oder Bauzeichnungen.
Die Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren ist gebührenfrei.
Zuständige Einrichtungen
- FB IV - Planen und Bauen
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- Rintelner Straße 3
- 32689 Kalletal
- Postfach 1140
- Adresszusatz:
Test Zusatz
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Ute Seidemann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-407
- E-Mail:
- u.seideman@kalletal.de