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Führungszeugnis beantragen
Kurzbeschreibung
Sie wollen ein polizeiliches beziehungsweise europäisches Führungszeugnis beantragen?
Beschreibung
Der Antrag ist persönlich bei der Bürgerberatung der Gemeinde Kalletal zu stellen, sofern Sie mit ihrem Wohnsitz im Kalletal gemeldet sind.
Sind Sie im Besitz des neuen Personalausweis mit Onlinefunktion?
Dann können Sie auf der Seite des Bundesamts für Justiz das Führungszeugnis auch online beantragen.
Antrag auf Ausstellung eines einfachen Führungszeugnisses
Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das ab dem 14. Lebensjahr für behördliche oder private Zwecke beantragt werden kann. Es enthält sehr sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Daher kann es nur persönlich beantragt werden.
- Bringen Sie bei Ihrer Vorsprache bitte Ihren Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass (mit Lichtbild) mit.
- Bei persönlicher Vorsprache des gesetzlichen Vertretenden (nur bei Minderjährigen) muss dieser seinen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mitbringen.
- Im Falle der Betreuung ist zusätzlich der Betreuungsnachweis über die gesetzliche Vertretung vorzulegen.
- Weiterhin muss der Verwendungszweck bei der Beantragung angegeben werden (nur zur Vorlage bei einer Behörde erforderlich).
- Gilt das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird die genaue Anschrift der Behörde benötigt, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird (ggf. das Aktenzeichen).
- Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des Paragraf 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Personen, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen beim Bundesamt für Justiz das Führungszeugnis direkt beantragen.
Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und – entsprechend der Belegart – entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.
Im Normalfall dauert es circa fünf bis 14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragstellenden bzw. die benannte Behörde erreicht.
- Die Beantragung auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kostet 13 Euro.
- Unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises z. B. bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist die Beantragung auf Ausstellung eines Führungszeugnisses gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- FB II - Ordnung und Soziales
-
- Rintelner Straße 3
- 32689 Kalletal
- Postfach 1140
- Adresszusatz:
Test Zusatz
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Aysel Gohr
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-302
- E-Mail:
- a.gohr@kalletal.de
-
Frau Anastasia Wiens
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-305
- E-Mail:
- a.wiens@kalletal.de
-
Frau Stefanie Eickmeier
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-306
- E-Mail:
- s.eickmeier@kalletal.de
-
Frau Bettina Sander
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-303
- E-Mail:
- b.sander@kalletal.de