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Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Beschreibung
Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die lt. Gutachten der Deutschen Rentenversicherung befristet voll erwerbsgemindert sind, die Altersgrenze für den Anspruch auf die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, oder Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Ein Anspruch besteht nur, wenn das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt decken zu können. Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- FB II - Ordnung und Soziales
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- Rintelner Straße 3
- 32689 Kalletal
- Postfach 1140
- Adresszusatz:
Test Zusatz
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Sabine Kregel-Richert
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-353
- E-Mail:
- s.kregel-richert@kalletal.de