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Reisegewerbekarte beantragen
Kurzbeschreibung
Sie betreiben ein sogenanntes Reisegewerbe, weil Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Ihre Dienstleistung anbieten?
Die Reisegewerbekarte können Sie einfach online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Reisegwerke betreiben, ist die Erteilung einer Reisegewerbe gem. Pragraf 55 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.
Ein Reisegewerbe betreibt derjenige/diejenige, der/die:
- Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellender oder nach Schaustellendenart ausübt.
Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.
- Formeller Antrag
- Personalausweis oder Pass
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnis
- Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (in der Regel vom Steueramt) zu beantragen.
Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z. B. Anbieten von Imbisswaren):
- Sofern Speisen außerhalb des Verkaufswagens zubereitet werden, ist der Herstellungsraum nachzuweisen. Die Abnahme erfolgt ebenfalls durch die Lebensmittelaufsicht.
Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss beim Ordnungsamt beantragt werden. Weiterer Ablauf: Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden nach circa drei Wochen direkt der Bürgerberatung zugestellt. Eine Benachrichtigung über den Eingang der Unterlagen ergeht nicht. Es wird jedoch angeraten, sich bei der Bürgerberatung telefonisch über den Eingang dieser Unterlagen zu informieren. Sofern dort beides vorliegt, können Sie unter Vorlage der restlichen Unterlagen bei der Bürgerberatung vorsprechen und erhalten dann dort die Reisegewerbekarte.
Die Gebühr beträgt bei normalem Aufwand 110 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- FB II - Ordnung und Soziales
-
- Rintelner Straße 3
- 32689 Kalletal
- Postfach 1140
- Adresszusatz:
Test Zusatz
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Mario Korte
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-358
- E-Mail:
- m.korte@kalletal.de