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Wahlschein beantragen (Briefwahlunterlagen beantragen)

Beschreibung

Wer am Tag der Wahl verhindert ist, kann im Vorfeld einen Wahlschein beantragen.

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.

Briefwahlanträge können schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per Mail oder elektronisch (siehe Randspalte, "Onlinedienstleistung") gestellt werden.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Schriftliche Anträge, Anträge per Fax oder per E-Mail müssen zwingend folgende Angaben beinhalten:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift, ggfls. eine abweichende Versandanschrift

Für die Entgegenahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Bei postalischer Rücksendung der Briefwahlunterlagen - vor allem auch bei einem Versand aus dem Ausland - wird gebeten, die Dauer des Postweges zu berücksichtigen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen