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Grundsteuer

Beschreibung

Die Grundsteuer als sogenannte Objektsteuer ist von allen Eigentümer:innen für jegliche Art von Grundbesitz zu entrichten. Dazu gehören Eigentumswohnungen genauso wie Industrieanlagen und unbebaute Grundstücke. Persönliche:r Schuldnerin für die Grundsteuer ist grundsätzlich diejneige:derjenige, der:dem das Objekt zu Beginn des Kalenderjahrs gehört (1. Januar Stichtagprinzip).

Die Grundsteuer unterteilt sich in Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (alle sonstigen Immobilien).

Das Finanzamt entscheidet über die Steuerpflicht. Dazu wird der sogenannte Einheitswert der Immobilie ermittelt und anschließend der Grundsteuermessbetrag festgesetzt. An diese Festsetzung ist die Gemeinde Kalletal gebunden.

Die Gemeinde Kalletal multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem per Satzung festgesetzten Grundsteuerhebesatz der Gemeinde.

Grundsteuermessbetrag  x  Grundsteuerhebesatz  =  Grundsteuer

Eigentumswechsel innerhalb des Jahres
Die Grundsteuer ist gem. Paragraf 10 Abs. 1 Grundsteuergesetz immer für das ganze Jahr vom Besitzenden zu zahlen, dem das Objekt am 1. Januar des Jahres gehört. Eine automatische Umschreibung erfolgt erst zum 1. Januar des Folgejahrs durch die steuerliche Zurechnung des Finanzamts auf den neuen Besitzenden.

Generell gilt: Die üblicherweise privatrechtlich getroffenen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, dass die öffentlichen Lasten und Abgaben mit dem Tag der Übergabe auf den Kaufenden übergehen sollen (z. B. im notariellen Kaufvertrag), haben auf die Grundsteuerpflicht gegenüber der Gemeinde Kalletal keine Auswirkungen.

Eine Umschreibung der Gebühren kann satzungsrechtlich zum 1. des Folgemonats der Besitzendeneintragung im Grundbuch (keine Eigentumsübertragungsvormerkung) erfolgen; diese sind dann vom neuen Besitzenden zu zahlen.

Freiwillige Übernahme der Grundsteuer und Gebühren durch den Kaufenden: Bei Einverständnis beider Vertragsparteien kann die Umschreibung der Grundsteuer und der Gebühren i. d. R. auch schon zum 1. des Folgemonats nach Besitzübergang erfolgen.

Beispiel
Besitzübergang: 15. Januar (im Vertrag enthaltende Regelung z. B. Tag der Übergabe, Kaufpreiszahlung o. ä.)
Umschreibung: 1.2. auf den neuen Besitzenden

Grundsteuerreform
Für Informationen zur bevorstehenden Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Die Gemeinde Kalletal wird erstmalig im Jahr 2025 die neu berechneten Grundsteuern festsetzen.

Zuständige Einrichtungen

  • FB I - Finanzen
      • Rintelner Straße 3
      • 32689 Kalletal
      • Postfach 1140
      • Adresszusatz:
        Test Zusatz

Zuständige Kontaktpersonen