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Baumfällgenehmigung

Beschreibung

Wenn Sie auf Ihrem Privatgrundstück, das sich auf dem Gebiet der Gemeinde Kalletal befindet, einen Laubbaum mit einem Umfang (Stamm) von über 80 Zentimetern fällen oder maßgeblich verändern möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Lippe. Entsprechende Anträge werden von uns weitergeleitet.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen