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Baumfällgenehmigung
Beschreibung
Wenn Sie auf Ihrem Privatgrundstück, das sich auf dem Gebiet der Gemeinde Kalletal befindet, einen Laubbaum mit einem Umfang (Stamm) von über 80 Zentimetern fällen oder maßgeblich verändern möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.
Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Lippe. Entsprechende Anträge werden von uns weitergeleitet.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- FB IV - Planen und Bauen
-
- Rintelner Straße 3
- 32689 Kalletal
- Postfach 1140
- Adresszusatz:
Test Zusatz
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Martin Gerjets
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-412
- E-Mail:
- m.gerjets@kalletal.de