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Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Kalletal um oder neu in die Gemeinde Kalletal? Dann müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden. Bei dieser Anmeldung ist es aufgrund des Bundesmeldegesetzes zwingend erforderlich, dass eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt wird.
Eine Wohnungsgeberbestätigung kann ausgestellt werden von:
- Wohnungseigentümer*in/Hauseigentümer*in
- Hausverwaltung
- Hauptmieter*in
Enthalten muss eine Wohnungsgeberbestätigung:
- Name und Anschrift Wohnungsgeber*in
- Name und Anschrift Eigentümer*in (ggf.)
- Wohnungs-/Hausanschrift
- Einzugsdatum
- Namen der einziehenden Personen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- FB II - Ordnung und Soziales
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- Rintelner Straße 3
- 32689 Kalletal
- Postfach 1140
- Adresszusatz:
Test Zusatz
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Aysel Gohr
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-302
- E-Mail:
- a.gohr@kalletal.de
-
Frau Anastasia Wiens
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-305
- E-Mail:
- a.wiens@kalletal.de
-
Frau Stefanie Eickmeier
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-306
- E-Mail:
- s.eickmeier@kalletal.de
-
Frau Bettina Sander
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-303
- E-Mail:
- b.sander@kalletal.de