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Wohnungsgeberbestätigung

Beschreibung

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Kalletal um oder neu in die Gemeinde Kalletal? Dann müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden. Bei dieser Anmeldung ist es aufgrund des Bundesmeldegesetzes zwingend erforderlich, dass eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt wird.


Eine Wohnungsgeberbestätigung kann ausgestellt werden von:

  • Wohnungseigentümer*in/Hauseigentümer*in
  • Hausverwaltung
  • Hauptmieter*in

Enthalten muss eine Wohnungsgeberbestätigung:

  • Name und Anschrift Wohnungsgeber*in
  • Name und Anschrift Eigentümer*in (ggf.)
  • Wohnungs-/Hausanschrift
  • Einzugsdatum
  • Namen der einziehenden Personen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen