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Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie an das nordrhein-westfälische Landeshundegesetz gebunden. Durch die sich darin befindlichen Regelungen sollen die Gefahren auf Eigentum, Gesundheit und Leben anderer verringert werden. Besondere Vorgaben gibt es, wenn Sie Besitzer eines potenziell gefährlichen Hundes sind.

Die Kosten sehen folgendermaßen aus:

  • 408 Euro (bei einem gefährlichen Hund)
  • 808 Euro (bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen