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Hundehaltung Anmeldung Kampfhund
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie an das nordrhein-westfälische Landeshundegesetz gebunden. Durch die sich darin befindlichen Regelungen sollen die Gefahren auf Eigentum, Gesundheit und Leben anderer verringert werden. Besondere Vorgaben gibt es, wenn Sie Besitzer eines potenziell gefährlichen Hundes sind.
Die Kosten sehen folgendermaßen aus:
- 408 Euro (bei einem gefährlichen Hund)
- 808 Euro (bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- FB II - Ordnung und Soziales
-
- Rintelner Straße 3
- 32689 Kalletal
- Postfach 1140
- Adresszusatz:
Test Zusatz
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Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Ute Volkmann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-301
- E-Mail:
- u.volkmann@kalletal.de