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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Kurzbeschreibung
Sie wollen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen?
Dann nutzen Sie die Onlineantragstellung über das Bundesamt für Justiz.
Beschreibung
Der Antrag ist persönlich bei der Bürgerberatung der Gemeinde Kalletal zu stellen, sofern Sie Einzelgewerbetreibender sind und mit ihrem Wohnsitz in der Gemeinde Kalletal gemeldet sind. Bei juristischen Personen ist die Behörde des Firmensitzes zuständig. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Hinweis:
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Personalausweis/Reisepass
- Bei juristischen Personen ist der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen
Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und – entsprechend der Belegart – entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.
Im Normalfall dauert es circa fünf bis 14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragstellenden bzw. die benannte Behörde erreicht.
Die Gebühr beträgt 13 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- FB II - Ordnung und Soziales
-
- Rintelner Straße 3
- 32689 Kalletal
- Postfach 1140
- Adresszusatz:
Test Zusatz
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Aysel Gohr
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-302
- E-Mail:
- a.gohr@kalletal.de
-
Herr Mario Korte
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-358
- E-Mail:
- m.korte@kalletal.de
-
Frau Anastasia Wiens
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-305
- E-Mail:
- a.wiens@kalletal.de