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Erteilung einer Steuerbescheinigung für Baudenkmäler

Beschreibung

Alle Maßnahmen an einem Baudenkmal, die zu seiner Erhaltung oder sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch für Baudenkmäler, die selbst genutzt werden. Hierzu wird ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß der Paragrafen 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der Unteren Denkmalbehörde notwendig. Voraussetzung für das Ausstellen der Bescheinigung ist die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde vor Beginn der Maßnahme. Bescheinigungen für Maßnahmen, die Kosten von mehr als 5000 Euro verursachen, sind gebührenpflichtig.

  • Antragsvordruck Steuerbescheinigung gem. Paragraf 40 DschG
  • Kostenaufstellung nach Gewerken oder Ausführungsdatum
  • Rechnungen
  • Zahlungsbelege

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen