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Wahlhelfender Anmeldung

Kurzbeschreibung

Wahlhelfende sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger:innen beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.

Beschreibung

Als Wahlhelfender sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:

  • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren 
  • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren 
  • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren

Wahlhelfende werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfende, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.

Andere Wahlhelfende
Neben dem in Wahlämtern eingesetzten Wahlhelfenden gibt es jedoch noch mehr Personen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass Bürger:innen geholfen wird, an einer anstehenden Wahl teilzunehmen. Dabei handelt es sich um Personen und Organisationen, die Bürger:innen mit Handicap helfen, zur Wahlurne zu gelangen oder per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen (z. B. gemeinnützige oder persönliche Transportdienste und -hilfen). Dazu kommen solche, die Software, Internetdienste/-verfahren und andere Medien einsetzen, um der Bürgerschaft in Zusammenhang mit einer Wahl Entscheidungs- und Orientierungshilfen anbieten.

Paragrafen 11, 12 Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen