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Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung in der Gemeinde Kalletal beziehen möchte, muss hierfür dem Vermietenden vor der Gebrauchsüberlassung eine gültige Bezugsgenehmigung vorlegen. Hierfür ist durch den*die Wohnungssuchende*n ein Antrag gezielt für eine genau bestimmte Wohnung zu stellen. Dieser Antrag enthält alle erforderlichen Wohnungsangaben (Anschrift, Lage der Wohnung im Objekt) sowie die Einverständniserklärung des Vermietenden, diese Wohnung dem*der Bewerber*in vermieten zu wollen. Ferner sind die persönlichen Angaben des*der Wohnungssuchenden mit allen haushaltsangehörigen Personen auszufüllen und die Einkommensverhältnisse des Haushaltes nachzuweisen.

Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS), Einhaltung der maßgebenden Einkommensgrenze sowie angemessene Wohnungsgröße in Abhängigkeit der Anzahl der Personen des Haushalts vorliegen, wird der WBS gezielt für die beantragte Wohnung erteilt.

Wenn eines der Kriterien für die Erteilung eines WBS nicht vorliegt, kann mit begründetem Antrag des Vermieternden eine Freistellungsgenehmigung für die Vermietung einer Wohnung an eine*n Nichtwohnberechtigte*n gestellt werden.

Will der*die Eigentümer*in einer Mietwohnung diese selbst nutzen, muss er hierfür eine Selbstnutzungsgenehmigung beantragen.

Für Informationen zur Förderung von Wohnraum (Mietwohnungsbau und Eigentumsmaßnahmen) sowie die Antragstellung ist der Kreis Lippe - Wohnraumförderung zuständig.

  • WBS-Antrag (Wohnberechtigungsschein), alle erforderlichen Wohnungsangaben (Anschrift, Lage der Wohnung im Objekt)
  • Einverständniserklärung des Vermieternden, diese Wohnung dem*der Bewerber*in vermieten zu wollen
  • Persönliche Angaben des*der Wohnungssuchenden mit allen haushaltsangehörigen Personen
  • Einkommensverhältnisse des Haushaltes 

10 Euro (auf Antrag evtl. Erlass)

Zuständige Einrichtungen