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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beschreibung
Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können. Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an:
• Asylbewerbende im laufenden Asylverfahren,
• abgelehnten Asylbewerbende, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückgeführt werden können,
• sonstige ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus oder ganz ohne ausländerrechtliche Erlaubnis in Deutschland aufhalten.
Eine pauschale Angabe der Bearbeitungsdauer ist nicht möglich.
Gebühren fallen nicht an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- FB II - Ordnung und Soziales
-
- Rintelner Straße 3
- 32689 Kalletal
- Postfach 1140
- Adresszusatz:
Test Zusatz
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Cora Gößling
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-357
- E-Mail:
- c.goessling@kalletal.de