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Reisepass beantragen (auch Express)

Kurzbeschreibung

Sie wollen einen Reisepass beantragen? Dann buchen Sie einen Termin.

Beschreibung

Deutsche Staatsangehörige, die in der Gemeinde Kalletal ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass bei der Bürgerberatung beantragen. Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach circa drei bis vier Werktagen.

  • Gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
  • Geburtsurkunde (ggf.)
  • Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein.
  • Aktuelles (nicht älter als drei bis sechs Monate) biometrisches Lichtbild (Anforderungen: Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)

Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:

  • Vor Vollendung des 18. Lebensjahres genügt es, wenn zusätzlich zum Kind ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden; wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit im Melderegister nocht nicht vermerkt), eine Sterbeurkunde.
  • Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftverkerk)
  • Reisepass: circa drei bis vier Wochen
  • Expressreisepass: innerhalb von circa drei bis vier Werktagen

Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich! Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.

Gültigkeitsdauer:

  • der Reisepass ist zehn Jahre gültig;
  • bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

Antragstellung bei geplanter Eheschließung


Antragstellende, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur, wenn zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokuments besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).

Bei der Antragstellung, die frühestens acht Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergeben.

Der Pass kann unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgt die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahrs:

  • Reisepass (32 Seiten): 37,50 Euro
  • Reisepass (48 Seiten): 59,50 Euro
  • Expressreisepass (32 Seiten): 69,50 Euro
  • Expressreisepass (48 Seiten): 91,50 Euro

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahrs:

  • Reisepass (32 Seiten): 70 Euro
  • Reisepass (48 Seiten): 92 Euro
  • Expressreisepass (32 Seiten): 102 Euro
  • Expressreisepass (48 Seiten): 124 Euro

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z. B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen