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Gewerbe anmelden/ummelden/abmelden

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden?

Das können Sie einfach online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW machen.

Beschreibung

Als Gewerbe zählt jede haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung und Dauer ausgelegt ist. 

Wer sein Gewerbe erweitern oder ändern will, muss dieses ummelden.

Wer sein Gewerbe nicht mehr betreibt, muss dieses abmelden, z. B., wenn Sie den Betrieb in eine andere Stadt verlegen, den Betrieb aufgeben, Sie aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG) austreten.

Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:

  • Personalausweis oder Pass

 

Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:

  • die für eine selbstständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung

 

Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften bzw. Vereinen: 

  • persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis/Personalausweise
  • Registerauszug des Amtsgerichtes; bei einer GmbH & Co. KG zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt

 

Bei ausländischen juristischen Personen:

  • persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis/Personalausweise 
  • Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaats und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache

 

Bei Handwerksbetrieben:

  • Handwerkskarte, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer 

 

Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: 

  • Erlaubnis bzw. Konzession des Ordnungsamts (z. B. für Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer) 
  • Erlaubnis des Straßenverkehrsamts (z. B. für Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen) 
  • Erlaubnis des Gesundheitsamts (z. B. für Apotheken)

Soll ein Vertretender die Meldung vornehmen, so ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Die Tätigkeit muss genau bezeichnet werden. Allgemeine Formulierungen bei Gewerbeanmeldungen wie z. B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art etc. reichen nicht aus.

Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an:

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
  • Berufsgenossenschaft
  • Amt für Arbeitsschutz

Gewerbean- oder ummeldung:

a) Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 Euro

b) Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro

c) Für jeden weiteren gesetzlichen Vertretenden bei juristischen Personen: 13 Euro

d) Für die Zweitschrift der Gewerbeanmeldung: 15 Euro

Bei schriftlicher Anmeldung fügen Sie deshalb bitte neben den benötigten Unterlagen auch
einen Verrechnungsscheck über die Gebühr bzw. den Betrag in bar bei. Ansonsten wird Ihnen die Bestätigung mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zugestellt.

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen