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Auskunft aus dem Melderegister beantragen

Beschreibung

Einfache Melderegisterauskunft

Die Meldebehörde darf nach Paragraf 44 Bundesmeldegesetz nur Auskunft über

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad und
  • Anschriften

einzelner bestimmter Einwohner*innen erteilen.

Dabei ist zu beachten, dass das Melderegister kein öffentliches Register ist und somit keine öffentliche Auskunftsquelle. Es dient grundsätzlich nur dienstlichen Zwecken, weshalb auch eine allgemeine Auskunftspflicht Privatpersonen gegenüber nicht begründet ist.

Auskünfte werden aber in Übereinstimmung mit der allgemeinen Verwaltungspraxis erteilt, soweit und solange die Auskunftsersuchen die gesetzlichen Aufgaben der Meldebehörde nicht behindern.

Für die erteilte Auskunft kann keine Gewähr übernommen werden, insbesondere nicht dafür, dass die gesuchte Person mit der von der Meldebehörde genannten Person identisch ist.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Laut Paragraf 45 Bundesmeldegesetz erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, eine erweiterte Melderegisterauskunft.

Erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Selbstauskünfte

Jede Person, die in der Gemeinde Kalletal gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos eine mündliche oder schriftliche Auskunft aller Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

Hinweis:

Das Ergebnis über den Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister wird nicht direkt, sondern nur auf dem Postweg erteilt.

Einfache Melderegisterauskunft (44 Bundesmeldegesetz (BMG))

 

Erweiterte Melderegisterauskunft (45 Bundesmeldesetz (BMG))

Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben (Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften) über die gesuchte Person mitteilen.

Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunftssperre beantragt haben, kann keine Melderegisterauskunft erteilt werden. Sollte nur ein Vor- und Zuname bekannt sein, kann wegen Namensgleichheit ebenfalls keine Melderegisterauskunft erteilt werden. Zum Vor- und Zunamen muss entweder das Geburtsdatum oder die bisherige Anschrift angegeben werden.

rund 14 Tage

Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig.

Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in der Gemeinde Kalletal nicht gemeldet ist bzw. war und somit im Melderegister nicht zu ermitteln ist. 

  • einfache Melderegisterauskunft: 11 Euro
  • erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro
  • Melderegisterauskunft mit vorangegangenen örtlichen Ermittlungen: 25 Euro
  • Melderegisterauskunft aus dem Gemeindearchiv für Daten bis 1960: 15 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen