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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Beschreibung

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern und Jugendlichen, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.


Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

haben oder deren Familien 

  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.

Zuständig für die Antragsbearbeitung sind folgende Stellen:

  • Das Jobcenter im Kreis Lippe bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach dem SGB II)
  • die örtlichen Grundsicherungsstellen/Sozialämter
  • die örtlichen Asylbewerberleistungsstellen/Sozialämter
  • Nachweise der entsprechenden Einrichtung (z. B. Träger der Mittagsverpflegung, Schule, Sportverein, Nachhilfe etc.)

Es kann keine Aussage zur Bearbeitungszeit getroffen werden.

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen