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Altlasten- und Bodenschutzkataster
Beschreibung
Von Altlasten geht eine Gefährdung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit aus. Was Altlasten anbetrifft, existieren zwei Klassifizierungen:
- Altablagerungen (gewerbliche bzw. kommunale Abfälle)
- Altstandorte (stillgelegte Betriebsflächen bzw. Betriebsstandorte)
Ob sich auf einem Grundstücken Altlasten befinden, kann aus dem Altlastenkataster hervorgehen. Um einen Einblick zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise geschehen durch die Vorlage von:
- Lagekarte
- Angaben zum Grundstück
- Eigentumsnachweis
Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Lippe. Entsprechende Anträge werden von uns weitergeleitet.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- FB IV - Planen und Bauen
-
- Rintelner Straße 3
- 32689 Kalletal
- Postfach 1140
- Adresszusatz:
Test Zusatz
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Martin Gerjets
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05264 644-412
- E-Mail:
- m.gerjets@kalletal.de